Komplementäre Therapieverfahren können über die Zusatzversicherung, falls vorhanden, abgerechnet werden. Dabei muss ihr Therapeut für die betreffende Therapiemethode auf der Therapeutenliste ihrer Krankenkasse aufgeführt sein.
Unser Stundenansatz beträgt 120 CHF.
Bitte informieren sie sich bei ihrer Krankenkasse für Zusatzversicherung über die Kostenbeteiligung.